Alles, was Eigentümer, Verwalter und Mieter wissen sollten
Tiefgaragen gehören heute fast selbstverständlich zu modernen Wohnanlagen, Bürokomplexen und Einkaufszentren. Sie bieten Schutz vor Witterungseinflüssen, steigern den Wert einer Immobilie und erhöhen den Komfort für Bewohner und Nutzer. Gleichzeitig bringen sie aber auch eine besondere Verantwortung mit sich: die regelmäßige Reinigung und Instandhaltung.
Doch wer ist eigentlich verpflichtet, eine Tiefgarage zu reinigen – der Eigentümer, die Hausverwaltung, die Eigentümergemeinschaft oder sogar die Mieter? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Verantwortlichkeiten und praktischen Aspekte.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ist die Reinigung einer Tiefgarage so wichtig?
- Rechtliche Grundlagen: Wer trägt die Verantwortung?
- Vermieter und Mieter: Regelungen im Mietverhältnis
- Hausverwaltung: Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis
- Sonderfälle: Private Garagen und Gewerbe
- Kosten: Wer zahlt wie viel?
- Vorteile der professionellen Reinigung
- Wie oft sollte gereinigt werden?
- Fazit: Sauberkeit ist Pflicht, nicht Kür
Warum ist die Reinigung einer Tiefgarage so wichtig?
Tiefgaragen sind stark beanspruchte Bereiche. Jeden Tag gelangen Schmutz, Feuchtigkeit und Schadstoffe über die Fahrzeuge hinein. Besonders problematisch sind:
- Streusalze im Winter – greifen Bodenbeschichtungen und Beton an
- Öl- und Benzinflecken – gefährden Optik und Rutschfestigkeit
- Laub und Reifenabrieb – verstopfen Ablaufrinnen und verursachen Feuchtigkeitsschäden
Eine vernachlässigte Tiefgarage kann schnell zu hohen Sanierungskosten führen. Schäden wie Betonabplatzungen, Korrosion am Bewehrungsstahl oder defekte Bodenbeschichtungen entstehen meist schleichend und lassen sich durch regelmäßige Reinigung vermeiden.
👉 Fazit: Reinigung ist keine reine Schönheitsfrage, sondern schützt die Substanz, sorgt für Sicherheit und spart langfristig Geld.
Rechtliche Grundlagen: Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für die Reinigung ist im Wesentlichen durch diese Rahmenbedingungen bestimmt:
- Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) – schreibt Betreibern Sicherheits- und Instandhaltungsmaßnahmen vor
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7 & A1.8) – betreffen Beleuchtung, Belüftung und sichere Nutzung
- BGB & Mietrecht – regeln Pflichten von Vermietern und Mietern
- Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung – legt bei WEGs die Kostenverteilung fest
Grundsätzlich ist der Eigentümer bzw. Betreiber der Tiefgarage verantwortlich. In der Praxis übernehmen jedoch oft Hausverwaltungen oder Eigentümergemeinschaften die Organisation.
Vermieter und Mieter: Regelungen im Mietverhältnis
Wer Stellplätze oder Garagen vermietet, hat eine klare Pflicht: Die Anlage muss in einem verkehrssicheren Zustand sein. Dazu gehört auch die Reinigung.
Ob die Kosten auf den Mieter umgelegt werden können, hängt vom Mietvertrag ab. Nur wenn dort ausdrücklich eine Umlage vereinbart ist, darf der Vermieter die Kosten weitergeben. Fehlt eine entsprechende Regelung, bleibt er selbst zahlungspflichtig.
Besonders heikel wird es bei Unfällen. Rutscht ein Nutzer auf einem Ölfleck aus, haftet der Vermieter, wenn er die Reinigung vernachlässigt hat.
Hausverwaltung: Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis
In großen Wohnanlagen oder Bürokomplexen ist es die Hausverwaltung, die sich um die Umsetzung kümmert. Sie schreibt Angebote aus, beauftragt Dienstleister, kontrolliert die Durchführung und sorgt für die ordnungsgemäße Abrechnung. Gleichzeitig achtet sie darauf, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Die Hausverwaltung selbst ist nicht verantwortlich, sie handelt im Auftrag der Eigentümer. Dennoch ist sie in der Praxis die zentrale Instanz, die sicherstellt, dass die Tiefgarage regelmäßig gepflegt wird.
Sonderfälle: Private Garagen und Gewerbe
Im Einfamilienhaus mit privater Garage ist die Lage klar: Der Eigentümer entscheidet selbst, wie häufig und in welchem Umfang gereinigt wird.
Anders sieht es bei gewerblich genutzten Tiefgaragen aus. In Einkaufszentren oder Bürokomplexen sind die Betreiber besonders strengen Pflichten unterworfen. Vernachlässigen sie die Reinigung, kann das nicht nur zu baulichen Schäden, sondern auch zu erheblichen Haftungsansprüchen führen – etwa wenn Kunden oder Mitarbeiter stürzen.
Kosten: Wer zahlt wie viel?
- Eigentümergemeinschaft: Kosten werden gemeinschaftlich über das Hausgeld getragen
- Vermieter: muss zahlen, kann die Kosten bei vertraglicher Regelung auf Mieter umlegen
- Mieter: tragen Kosten über Nebenkosten, aber nur mit klarer Vertragsgrundlage
- Gewerbliche Betreiber: kalkulieren die Ausgaben in den laufenden Betrieb ein
💡 Richtwert: Eine professionelle Reinigung startet ab etwa 1,50 € pro Quadratmeter. Wird jedoch nicht gereinigt und es kommt zu Schäden, können Sanierungskosten von 150 € pro Quadratmeter oder mehr anfallen.
Vorteile der professionellen Reinigung
Viele Eigentümer fragen sich, ob ein gelegentliches Durchkehren durch den Hausmeister nicht reicht. Die Antwort ist eindeutig: Nein.
Professionelle Dienstleister setzen Spezialmaschinen ein, die Öl, Gummiabrieb und Salz gründlich entfernen, ohne den Boden zu beschädigen. Das verlängert die Lebensdauer der Beschichtung, reduziert Unfall- und Haftungsrisiken und sorgt für ein gepflegtes Erscheinungsbild. Zudem steigert eine saubere Tiefgarage den Wert der gesamten Immobilie.
Genau hier kommen die TiefgaragenHelden ins Spiel: moderne Technik, umweltfreundliche Verfahren und ein schneller, unkomplizierter Service.
Wie oft sollte gereinigt werden?
Die Häufigkeit hängt von Nutzung und Lage ab. In einer Wohnanlage reicht in der Regel ein bis zwei Mal pro Jahr. Bürogebäude oder Einkaufszentren sollten drei- bis viermal jährlich reinigen lassen. Bei stark frequentierten Innenstadtlagen können sogar monatliche oder quartalsweise Intervalle sinnvoll sein.
Grundsätzlich gilt: Mehrere kleine Reinigungen sind besser als lange zu warten und später eine teure Grundsanierung durchführen zu müssen.
Fazit: Sauberkeit ist Pflicht, nicht Kür
Die Reinigung einer Tiefgarage ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern eine rechtliche und wirtschaftliche Notwendigkeit. Eigentümer tragen die Verantwortung, WEGs und Hausverwaltungen die Organisation, und Mieter zahlen, wenn es vertraglich festgelegt ist.
Wer spart, riskiert Schäden und Haftungsfälle. Wer auf Fachbetriebe wie die TiefgaragenHelden setzt, sichert dagegen den Werterhalt seiner Immobilie und sorgt für zufriedene Mieter und Nutzer.
 
 
 
 
 
 

 
 
